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Richtlinien

1. Veranstalter und Zweck

Der Verein Wiehnachtsmärt Schloss Wildegg veranstaltet jährlich auf dem Schloss Wildegg einen „Wiehnachtsmärt“. Der Markt bezweckt, Produkte, Dienstleistungen, Geschenkartikel und Dekor zum Thema Advent und Weihnachten einer regionalen Käuferschaft in einem besonderen weihnächtlichen Ambiente anzubieten. Damit ein breites Interesse für den Markt entsteht, führt das OK Wiehnachtsmärt parallel zum Verkaufsmarkt ein vielseitiges Rahmenprogramm mit adventlichem Charakter durch.

2. Organisation

Die Organisation obliegt dem OK, bestehend aus Vertretern einer Interessengruppe, der Gemeindeverwaltung Möriken-Wildegg und des Museums Aargau. 

3. Der Wiehnachtsmärt verfügt über eine Webseite

www.wiehnachtsmaert-moeriken-wildegg.ch – – Bitte informieren Sie sich auf der Plattform für die Aussteller über die Termine, Anfahrtsmöglichkeiten und Freigabe der Häuser. Wir werden nach dem Wiehnachtsmärt die Webseite mit Bildern und anderen Infos ergänzen. Bitte machen Sie Gebrauch davon und senden Sie Ihre besten Fotos nach dem Anlass, um die Fotogalerie der Webseite zu ergänzen.

4. Präsentation / Angebot

Der Verkauf erfolgt grundsätzlich aus Verkaufshäusern, die durch das OK organisiert und aufgestellt werden. Das OK kann allfällige Ausnahmen bestimmen oder bewilligen. Zum Verkauf gelangen Gebrauchs- und Geschenkartikel, Bastelarbeiten und Dekor für Advent und Weihnachten. Das OK entscheidet über die Zulassung der Teilnehmer, deren Verkaufsgüter und bestimmt die Anzahl Verkaufshäuser mit dem gleichen Verkaufsangebot. Das OK Wiehnachtsmärt führt eine Festwirtschaft mit Glühwein, Punsch und Kleinimbissen. Der Verkauf von Getränken aller Arten ist anderen Marktteilnehmern untersagt.

Handel mit Lebensmitteln
Teilnehmer aus dem Foodbereich, die Lebensmittel zum direkten Verzehr oder verpackt zum Kauf anbieten, haben die kantonalen Auflagen und die Vorschriften der Lebensmittelhygienegesetze  zu beachten.

5. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind Detaillisten, Gewerbe, Kleinhandwerk, Hobby-Aussteller und Vereine. Teilnehmende aus der Region Möriken-Wildegg haben bei der Standzuteilung Vorrang. Das OK kann auswärtige Teilnehmer aufnehmen.

Das OK behält sich das Recht vor, allgemein moralisch und ethisch anstössige Verkaufsgegenstände von den Häusern weg zu weisen.

Die Häuser sind weihnachtlich zu schmücken.

6. Anmeldung

Nur bei Anmeldungen bis am 30. Juni des betreffenden Jahres können die Aussteller auf den Flyer aufgenommen werden. Spätere Anmeldungen sind bei freien Häusern möglich. Das OK berücksichtigt in erster Linie die bisherigen Aussteller und bei den neuen Anmeldungen Aussteller aus der Region. 

Die Aussteller erhalten bei ihrer Anmeldung eine Anmeldungsbestätigung und mit ihrer definitiven Zuteilung die Rechnung.

Fragen zur Anmeldung werden unter wiehnachtsmaert5103@gmail.com beantwortet.

7. Standmiete

Die Preise für ein Haus betragen:

  CHF
Standmiete / Haus 330.–
Standmiete / Haus gross
(kann nur in Ausnahmefällen von Privaten gemietet werden)
420.–
Zuschlag Foodbereich (pro Haus)
Der Foodzuschlag wird beim Verkauf von Lebensmitteln zum direkten Verzehr erhoben.
200.–

Der Mietpreis setzt sich zusammen aus:

  • Hausmiete inkl. Auf- und Abbau sowie Transport
  • Verkaufsbewilligung
  • Werbung
  • Anteil an Rahmenprogramm
  • inkl. elektrische und sanitäre Installation
  • Arealmiete
  • ohne Heizung

Eine Zweiermiete ist möglich, muss dem OK aber mitgeteilt werden. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Die Hausmiete ist 30 Tage nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Eine Nichtbezahlung 40 Tage nach Rechnungsdatum gilt als Annullation. Das OK behält sich in diesem Fall vor, das Haus weiterzuvermieten.

Annullation
Im Falle einer Annullation bis 30 Tage vor dem Durchführungsdatum wird die halbe Miete zurückerstattet. Später ist keine Rückerstattung mehr möglich.

8. Stromverbrauch

Generell sind Elektroheizöfen verboten! Bitte verwenden Sie Gasöfen. Solche können bei der Firma Gebhard Festmobiliar in Wildegg unter 079 657 86 35 gemietet werden.

Der Platzchef kontrolliert die Anwesenheit der gemeldeten Teilnehmer mittels einer Präsenzliste.

9. Öffnungszeiten des Marktes

Die Häuser stehen zum Einrichten und Dekorieren spätestens ab Donnerstag, 14.00 Uhr, bereit. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite unter den Ausstellerinfos.

Freitag   17.00 - 21.00 Uhr
Samstag   13.00 - 21.00 Uhr
Sonntag   11.00 - 17.00 Uhr

Die Verkaufshäuser müssen während den gesamten Öffnungszeiten des Marktes bedient und offen bleiben! Bitte informieren Sie sich auf der Webseite unter den Ausstellerinfos. Sie werden auf der Plattform informiert, wann und wie Sie Ihre Häuser beziehen respektive verlassen können. Ebenfalls werden Sie im Vorfeld des Märts regelmässig über alle Details per Mail auf dem Laufenden gehalten.

10. Werbung OK

Das OK Wiehnachtsmärt übernimmt die Kommunikation für den Anlass. Persönliche Werbung und eigene Produktwerbung bleiben Sache der Teilnehmer

11. Versicherung

Die Teilnehmer versichern ihre Ware selber gegen Feuer, Wasser und Diebstahl. Der Veranstalter hat lediglich eine Versicherung für das eigene Material sowie eine Betriebsversicherung.

12. Beschädigungen

Der Veranstalter lehnt bei Beschädigungen jeglichen Anspruch ab. Die Teilnehmer sind bei Schäden selber haftbar.

13. Kehricht / Reinigung

Abfälle entsorgt jeder Teilnehmer selbst. Es besteht die Möglichkeit, den Kehricht an den Sammelplätzen zu entsorgen. Das Sauber- halten des Platzes um das eigene Haus ist Aufgabe der Teilnehmer. Bei Nichterfüllen stellt das OK die Arbeitsleistung in Rechnung. Die Häuser müssen in einem gereinigten Zustand abgegeben werden. Nägel und Bostitche sind zu entfernen.

14. Parkplätze

Bitte benutzen Sie die beschilderten Parkplätze. ½ Stunde vor Marktbeginn muss die Warenanlieferung beendet sein und die Fahrzeuge vom Marktgelände auf die beschilderten Parkplätze gestellt werden. Sie erhalten die Parkbewilligungskarten für den PP neben dem Gutshof beim Betriebsleiter Schloss.

15. Verbindlichkeit

Durch die schriftliche Anmeldung sind die Teilnehmer mit den Richtlinien einverstanden und akzeptieren die Beschlüsse des Veranstalters.
Bei Streitigkeiten entscheidet als letztliche Instanz das OK Wiehnachtsmärt.

Wir freuen uns auf einen schönen Märt mit Ihnen und bemühen uns, Sie via Mail auf dem Laufenden zu halten.

Verein Wiehnachtsmärt Schloss Wildegg
Daniel Oppliger, Präsident